Wir helfen Ihnen mit unserem Hinweisgeber-System der PETZKA-Hintbox und unseren Experten die rechtlichen Anforderungen aus der EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) und dem HinSchG-E zu meistern.
Was nützt Ihnen grundlegend die Einführung der PETZKA-Hintbox?
Einfache und schnelle Umsetzung der rechtlichen Auflagen aus der EU-Whistleblower-Richtlinie und dem HinSchG-E.
Beugen Sie mit der Einführung der PETZKA-Hintbox mögliche finanzielle Schäden vor und lassen Sie Bußgeldverfahren nicht entstehen.
Vermeiden Sie die potentielle Schädigung Ihres Unternehmens-Images.
Lassen Sie Whistleblower-Meldungen und Hinweise gar nicht erst an die Öffentlichkeit gelangen, sondern lösen Sie die Probleme intern.
Schaffen Sie mehr Vertrauen und Transparenz innerhalb Ihrer Belegschaft.
Fördern Sie die Unternehmenskultur durch höhere Bereitschaft zur Abgabe von Hinweisen.
Steigern Sie die Effizienz Ihrer Unternehmensabläufe mittels der Informationen der eingehenden Hinweise.
Verschaffen Sie sich auf Managementebene einen Überblick über potentielle Gefährdungspunkte in Ihrer Organisation.
Was nützt Ihnen grundlegend die Einführung der PETZKA-Hintbox?
Einfache und schnelle Umsetzung der rechtlichen Auflagen aus der EU-Whistleblower-Richtlinie und dem HinSchG-E.
Beugen Sie mit der Einführung der PETZKA-Hintbox mögliche finanzielle Schäden vor und lassen Sie Bußgeldverfahren nicht entstehen.
Vermeiden Sie die potentielle Schädigung Ihres Unternehmens-Images.
Lassen Sie Whistleblower-Meldungen und Hinweise gar nicht erst an die Öffentlichkeit gelangen, sondern lösen Sie die Probleme intern.
Schaffen Sie mehr Vertrauen und Transparenz innerhalb Ihrer Belegschaft.
Fördern Sie die Unternehmenskultur durch höhere Bereitschaft zur Abgabe von Hinweisen.
Steigern Sie die Effizienz Ihrer Unternehmensabläufe mittels der Informationen der eingehenden Hinweise.
Verschaffen Sie sich auf Managementebene einen Überblick über potentielle Gefährdungspunkte in Ihrer Organisation.
Warum sollten Sie es genau mit uns umsetzen?
Wir bieten Ihnen von der Softwarelösung, die Einführung im Rahmen eines Initialprojekts bis hin zur Bereitstellung einer externen Ombudsperson für laufenden Betrieb gerne alles an. Und unterstützen Sie bei der Ihre Organisation die Lösung auszuwählen.
Die PETZKA-Hintbox bietet mittels einer speziellen Schnittstellen eine Richtlinien-konforme anonyme Hinweisabgabe inkl. Rückfrage-Funktion. Die Wahrung der Anonymität des Hinweisgebers kann gewährleistet werden.
Für eine reibungslose Kommunikation im Konzern oder mit internationalen Hinweisgebern berücksichtigt die Sprachintegration der PETZKA-Hintbox aktuell 24-Sprachen.
Die PETZKA-Hintbox kann auch von Smartphone- oder Tablet bedient werden.
Zum Beispiel im Software-Kennenlernen führen wir mit Ihnen eine Whistleblower-Meldung durch.
Zur PETZKA-Hintbox erhält jeder Kunde einen persönlichen Ansprechpartner, welcher versucht Ihre Anliegen lösungsorientiert Ihrem Anliege widmet und bearbeitet.
Als Datenschutz-Experten bieten wir Unternehmen und Behörden höchstmöglichen Datenschutz und unterziehen unser System zahlreichen Prüfungen. Beispielsweise ist das Hosting der PETZKA-Hintbox nach DIN ISO 27001 zertifiziert.
Alle Bearbeitungsschritte unseres ext. Compliance Officers werden revisionssicher protokolliert und festgehalten. In der Regel ist unsere Ombudsperson der kostengünstigere Weg als die interne Lösung.
Falls gewünscht, machen wir Ihnen gerne ein Angebot über ein sog. “Whitelabeling” und customizen die PETZKA-Hintbox ganz nach Ihren Vorgaben. Ihrem stets professionellen Auftritt gegenüber Hinweisgebern, steht nichts im Weg.
Warum sollten Sie es genau mit uns umsetzen?
Wir bieten Ihnen gerne nur die Software an. Können aber auch die Einführung im Rahmen eines Initialprojekts durchführen und mittels einer externen Ombudsperson den Regelbetrieb betreuen.
Die PETZKA-Hintbox bietet mittels einer speziellen Schnittstellen eine Richtlinien-konforme anonyme Hinweisabgabe inkl. Rückfrage-Funktion. Die Wahrung der Anonymität des Hinweisgebers kann gewährleistet werden.
Für eine reibungslose Kommunikation im Konzern oder mit internationalen Hinweisgebern berücksichtigt die Sprachintegration der PETZKA-Hintbox aktuell 24-Sprachen.
Die PETZKA-Hintbox kann auch von Smartphone- oder Tablet bedient werden.
Zum Beispiel im Software-Kennenlernen führen wir mit Ihnen eine Whistleblower-Meldung durch.
Zur PETZKA-Hintbox erhält jeder Kunde einen persönlichen Ansprechpartner, welcher versucht Ihre Anliegen lösungsorientiert Ihrem Anliege widmet und bearbeitet.
Als Datenschutz-Experten bieten wir Unternehmen und Behörden höchstmöglichen Datenschutz und unterziehen unser System zahlreichen Prüfungen. Beispielsweise ist das Hosting der PETZKA-Hintbox nach DIN ISO 27001 zertifiziert.
Alle Bearbeitungsschritte unseres ext. Compliance Officers werden revisionssicher protokolliert und festgehalten. In der Regel ist unsere Ombudsperson der kostengünstigere Weg als die interne Lösung.
Falls gewünscht, machen wir Ihnen gerne ein Angebot über ein sog. “Whitelabeling” und customizen die PETZKA-Hintbox ganz nach Ihren Vorgaben. Ihrem stets professionellen Auftritt gegenüber Hinweisgebern, steht nichts im Weg.
So funktioniert die PETZKA-Hintbox?
Sobald ein neuer Hinweis eingeht, benachrichtigt die PETZKA-Hintbox alle Compliance Officer und die zuständige Ombuds-Person.
Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist wird der Hinweisgeber von der Ombuds-Person über die PETZKA-Hintbox vom Eingang des Hinweises informiert.
Mit Hilfe der PETZKA-Hintbox bearbeiten und kategorisieren wir den Hinweis entsprechend der gesetzlichen Vorgaben.
Mögliche Kategorien sind z.B. “Korruption, Geldwäsche, Datenschutz, Arbeitssicherheit, Belästigung, …”
Je nach Komplexität des Hinweises werden betroffene Abteilungen (z.B. Rechts- oder Finanzabteilungen), Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc. miteingebunden.
Es wird über die Einbindung der zuständigen Aufsichtsbehörde entschieden, ggf. muss auch die Staatsanwaltschaft involviert werden.
Der Vorfall wird laufend fachgerecht dokumentiert.
Nach einer Lösungsfindung wird der Fall eingestellt bzw. geschlossen. Um künftige Vorfälle dieser Art zu vermeiden, werden die firmeninternen Prozesse verbessert.
Die PETZKA-Hintbox – Ihr einfaches & sicheres Hinweisgeber-System
In der Basic-Version erhalten Sie einen Software-Mandanten der webbasierten SaaS-Lösung (“Software-as-a-Service).
Mit folgenden Features:
*Alle Preise sind Nettoangaben und zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt jährlich. Sie erhalten bei Kauf eine jährliche Nutzungslizenzgebühr der PETZKA-Hintbox in der Basic-Version. Die weitere Ausgestaltung und Individualisierung erfolgt immer schriftlich.
Optional bietet Ihnen PETZKA gerne mit an:
Wir liefern Ihnen zum Start notwendige Dokumente, Vorlagen und Prozessabläufe für die Einführung des Hinweisgeber-Systems und Implementieren die PETZKA-Hintbox in Ihrer Organisation. Zudem schulen wir alle Projektbeteiligten und bearbeiten gemeinsam mit Ihnen die wichtigsten Schritte von Meldungseingang bis zum Abschluss der Fallbearbeitung. Sehr gerne unterstützen wir auch Ihren Datenschützer bei der Verfahrensbeschreibung.
Neben der Einführung der Software bieten wir als Service-Leistung die Bereitstellung einer Ombudsperson für Ihre Organisation an. Die Ombudsperson bzw. der externe Compliance Officer fungiert dabei für Ihre Mandanten und Kunden, steht Ihrer Unternehmensleitung Rede und Antwort und kümmert sich um den korrekten Betrieb der PETZKA-Hintbox. Vorteilhaft ist hierbei die neutrale und unparteiische, sowie diskrete Herangehensweise unserer Compliance-Experten.
Sie wünschen eine besondere Anpassung oder Programmierung für Ihre Organisation?
Sie hätten gerne individuelle Schnittstellen, eine Lösung für Ihr Intranet, eine zusätzliche Telefon-Hotline oder einen sicheren E-Mail-Meldekanal?
Wir passen Ihnen gerne die PETZKA-Hintbox nach Ihren Vorgaben und Anforderungen an.
Das Feedback unserer Kunden
Vereinbaren Sie jetzt ein
Lassen Sie sich von einem unserer Consultants durch ein Demosystem der PETZKA-Hintbox führen.
Dauer: ca. 30min
Online / Remote
– kostenfrei –
Alles im Überblick auf einem PDF für Sie und Ihre Organisationsleitung.
Wir melden uns in Kürze bei Ihnen.
Häufig gestellte Fragen
Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten sind im Artikel 39 DSGVO geregelt.
Darunter fallen folgende Aufgaben:
Die Antwort lautet definitv NEIN! Jedes Unternehmen, egal ob Verein, Produktionsunternehmen, Einzelunternehmer, etc. muss sich an die DSGVO halten. Grundlegend kann sich jede Unternehmung, egal ob Firma oder Verein, einen Datenschutzbeauftragten bestellen, auf Grund gewisser Freistellungsklauseln in der DSGVO.
Laut § 38 BDSG müssen Verantwortliche / Auftragsverarbeiter nichtöffentlicher Stellen, die mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, einen Datenschutzbeauftragten benennen.
Des weiteren:
Ein Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter, dessen Kerntätigkeit in der regelmäßigen & systematischen Verarbeitung personenbezogener Daten beseht, ist gemäß Artikel 37 DSGVO ebenfalls verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
Grundsätzlich regelt die DSGVO, dass das Unternehmen bzw. der Verantwortliche, z.B. Geschäftsführer oder Vorstand, für die Einhaltung der DSGVO verantwortlich ist, allerdings schließt das keine Inanspruchnahme im Innenverhältnis zwischen Unternehmen und Datenschutzbeauftragten aus, sofern ein solches Verhältnis besteht.
Folgende Punkte beschreiben die Tätigkeit des externen Datenschutzbeauftragten:
Diese Tätigkeiten des externen Datenschutzbeauftragten tragen nicht nur dazu bei, das Unternehmen datenschutzrechtlich konform zu machen, sondern fördern auch die Weiterentwicklung und Optimierung des Unternehmens.
Ein interner DSB unterliegt besonderem Kündigungsschutz, der mit der Stellung des Betriebsrats im Unternehmen vergleichbar ist. Im Gegensatz dazu kann die Beauftragung des externen Datenschutzbeauftragten fristgerecht beenden werden.
Die jeweilige Vertragslaufzeit eines externen Datenschutzbeauftragten kann mit einer Frist vertraglich festgelegt werden.