Am 2. Juli 2023 tritt das Hinweisgeberschutzgesetz “HinSchG” in Kraft
Unternehmen ab 50 Mitarbeitern in der Pflicht. Was gilt es jetzt zu beachten und welche Konsequenzen drohen?
Ab sofort bieten wir unser Hinweisgebersystem als Whitelabel-Version für Ihr Unternehmen an.
Mit unserem Starter-Kit Hinweisgeberschutz ermöglichen wir Ihnen einen reibungslosen Beginn bei der Umsetzung des HinSchG
Wissenswertes zum Hinweisgeberschutz
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Im Jahr 2022 hat sich im Bereich des Datenschutzrechts viel getan. Einer-seits war die Verunsicherung über die Verarbeitung personenbezogener Daten…
Ähnlich wie bei Inkrafttreten der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) handelt es sich bei der EU-Richtlinie „zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen…