Berlin: Gesetz für Hinweisgeberschutz vom Kabinett beschlossen

parliament-g9069eb508_1920

Fragen?

Sie haben eine Frage zum Beitrag?
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

PETZKA Management & Consulting GmbH

Ähnlich wie bei Inkrafttreten der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) handelt es sich bei der EU-Richtlinie „zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ erneut um eine „noch“ große Unbekannte. Der Kenntnisstand der meisten Unternehmen ist trotz Ablauf der vorgesehenen „Umsetzung und Übergangszeitraum in nationales Recht“ (vgl. EU-Richtlinie 2019/1937, Art. 26) sehr niedrig bis gar nicht vorhanden.

Kurz und knapp:

Die EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) und das künftige Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichten Unternehmen mit 50 und mehr Mitarbeitenden, sowie alle juristischen Personen des öffentlichen Sektors zur Implementierung eines Hinweisgeber- bzw. Whistleblower-Systems.

Schon im vergangenen April hatte das Bundesministerium der Justiz dem Kabinett einen Gesetzesentwurf zum Hinweisgeberschutz vorgelegt, mit welchem die EU-Whistleblower-Richtlinie (EU-Richtlinie 2019/1937) in nationales Recht umgewandelt werden sollte.

Jetzt wird es ernst für deutsche Unternehmen:

Grundsätzlich war vorgesehen, dass die EU-Richtlinie von allen Mitgliedsstaaten bis zum 17. Dezember 2021 in nationales Recht umgewandelt werden sollte. Allerdings war zu diesem Zeitpunkt ein Entwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches, nationales Recht nicht fertig.

Für Deutschland wird sich dies nun ändern: Das Bundeskabinett hat am 27.07.2022 den Gesetzentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen und an Bundesrat weitergeleitet.

Unser Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu:

„Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Sie übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen oder sie davon abschrecken können. Das heute vom Kabinett beschlossene Hinweisgeberschutzgesetz schafft für sie ein kohärentes Schutzsystem. Das neue Gesetz schützt aber auch Unternehmen und Behörden selbst. Durch frühzeitiges Einschreiten lassen sich Haftungsansprüche und Reputationsschäden vermeiden, die mit einer späteren externen Aufdeckung möglicherweise verbunden wären. Ein effektiver Hinweisgeberschutz kann so auch ein wesentlicher Baustein für ein gutes Compliance-System sein, das eine positive Fehlerkultur stärkt.”

Die korrekte Umsetzung der Vorgaben zum Hinweisgeberschutz

Die Lösung zur Umsetzung bietet ein sog. „Hinweisgebersystem“, welches als interne Meldestelle für die Hinweisgebenden fungiert.

Mit unseren Experten und unserem Hinweisgebersystem, der PETZKA-Hintbox, ermöglichen es wir Unternehmen in nur wenigen Augenblicken die Vorgaben digital und korrekt umzusetzen.

Unsere Softwareapplikation, welche es Mitarbeitenden, Kunden, Dritten oder der Öffentlichkeit ermöglicht, unethisches oder rechtswidriges Verhalten oder Fehlverhalten innerhalb einer Organisation anonym und entsprechend den rechtlichen Vorgaben zu melden.

Zur PETZKA-Hintbox liefern wir Ihnen einen kompetenten, festen Ansprechpartner, ein Starter-Kit für eine reibungslose Einführung des Systems, sowie einen sog. Case Manager (Fallbearbeiter), welcher Sie und Ihr Unternehmen bei der korrekten Fallbearbeitung innerhalb der gesetzlichen Fristen und Vorgaben unterstützt.

Spezifikationen der PETZKA-Hintbox

Die technische Plattform verfügt dabei über die notwendigen Verschlüsselungen und Vorkehrungen, welche notwendig sind, um den geforderten hohen Sicherheitsstandard gewährleisten zu können. Hinzukommt, dass das System eine sehr freundliche und übersichtliche Benutzeroberfläche bietet, die eine einfache Bedienung für Hinweisgeber, Compliance-Abteilung etc. gewährleistet. Sollte der Ernstfall eintreten, dass durch einen Hinweis ein gravierender Verstoß bekannt wird, kann mittels einer Bericht-Export-Schnittstelle die benötigte Fall-Dokumentation rechtskonform für die zuständige Behörde bereitgestellt werden.

Mehr dazu erfahren Sie auf www.petzka-gmbh.com oder telefonisch unter +49 (0)8669 9098975

Mehr Informationen:


Bildquelle: Beitrag “Berlin: Gesetz für Hinweisgeberschutz vom Kabinett beschlossen” –

https://pixabay.com/de/photos/ reichstag-berlin – regierungsgeb%c3%a4ude- 1358937/

Gefällt Ihnen der Beitrag?

Wir freuen uns über eine Empfehlung: