Voraussetzungen
Ab wann ist ein Datenschutzbeauftragter vorgeschrieben?
ab 20 Personen
Bei den 20 Personen ist es unerheblich, ob es sich um Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigte handelt. Es werden alle Personen gezählt, welche an der Datenverarbeitung beteiligt sind (Vollzeit- und Teilzeitangestellte, Freiberufler, Zeitarbeiter, Praktikanten, Auszubildende und Freiwillige Mitarbeiter). Die automatisierte Datenverarbeitung ist bereits beim Abruf der E-Mails vorhanden.
Behörden & öffentliche Einrichtungen
Behörde bedeutet „der gesamte öffentliche Bereich“, auch Schulen und Bildungseinrichtungen. Soweit Gerichte in ihrer justiziellen Tätigkeit arbeiten, sind sie von der Pflicht allerdings ausgenommen.
Sensible Daten
Obligatorisch und unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen, wenn personenbezogene Daten besonderer Art (z.B. über politische/religiöse Überzeugungen, ethnische Zugehörigkeit/Rasse, Gesundheit und Sexualleben) verarbeitet werden oder wenn die Kerntätigkeit des Unternehmens in der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung oder Übermittlung personenbezogener Daten besteht (z.B. auch in der Logistik).
Jedes Unternehmen benötigt Datenschutz-Know-How
Jedes Unternehmen, egal ob Verein, Produktionsunternehmen, Einzelunternehmer etc. muss sich an die DSGVO halten. Grundlegend kann sich jede Unternehmung, egal ob Firma oder Verein, einen Datenschutzbeauftragten bestellen, auf Grund gewisser Freistellungsklauseln in der DSGVO.