Für wesentliche & wichtige Einrichtungen: Mittelständische Unternehmen, Produktionsunternehmen, verarbeitendes Gewerbe, Lebensmittelindustrie, der Gesundheitssektor, Energieversorge und viele mehr müssen NIS-2 umsetzen.
⚠️ Meldepflichten, Risikomanagement & Sicherheitsanforderungen müssen erfüllt werden.
💸 Hohe Bußgelder und Reputationsschäden drohen!
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„Ihr Engagement zahlt sich aus: BSI-konforme Prozesse verschaffen den entscheidenden Vorsprung und den Weg zum Erfolg im Zeitalter von KI und Digitalisierung.“
Was uns auszeichnet:
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Speziell für wesentliche und wichtige Einrichtungen: Vollständige NIS-2-Compliance mit Risikomanagement, Meldepflichten, Lieferketten-Sicherheit, Incident Response und kontinuierlicher Betreuung – alles in einem Paket von unseren Experten und nach BSI-Vorgaben.
Externen Informationssicherheitsbeauftragten (eISB) beauftragen – ohne Festanstellung. Der eISB unterstützt Sie beim geforderten Risikomanagement, der Umsetzung der Sicherheitsanforderungen und beim Incident Response.
Strukturierte ISMS-Implementierung nach ISO 27001 und BSI-Anforderungen. Mit Risikomanagement-Prozessen, Sicherheitsaudits, Schwachstellenanalyse und audit-sicherer Dokumentation und und und.
Vollständige Klarheit zur NIS-2-Meldepflichten-Erfüllung (24h-Incident-Response). Strukturierte Prozesse für Cybersicherheitsvorfälle für ihre fristgerechten BSI-Meldungen, dadurch vermeiden Sie unnötige Bußgelder.
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Im Rahmen des Gesamtprojekts beleuchten wir auch: eine NIS-2-konforme Lieferketten-Risikobewertung, das Business Continuity Management (BCM), Ihre IT-Notfallplanung, das vorhandene Asset Management, Ihr Krisenmanagement, die Aufrechterhaltung kritischer Systeme und Funktionen, ...
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🛡️Warum PETZKA Consulting?
Wir sind ein eingespieltes Expertenteam, das seit der Einführung der DSGVO im Jahr 2018 zusammenarbeitet und weiter wächst. Unser Team setzt sich aus zertifizierten Datenschutzbeauftragten, ISO–27001–Security–Officers, zertifizierten IT–Notfallplanern, Compliance–Officers nach ISO 37301 und weiteren Spezialisten zusammen. Wir haben zudem Mitglieder des BvD – Berufsverband der Datenschutzbeauftragten.
Unsere Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Datenschutzberatung, Webseiten und Appliaktionssicherheit, ISMS-Aufbau, Stellung des externen ISBs, IT-Notfallplanung, KI-Integration und Compliance. Dabei konzentrieren wir uns gezielt auf das Wesentliche, nämlich auf die Stellen, an denen reale Schwachstellen bestehen.
Unser Anspruch: Wir beraten stets ehrlich, vertrauensvoll und zielorientiert – mit dem Fokus auf eine langfristige Zusammenarbeit, die für beide Seiten echten Mehrwert schafft. Dabei stehen zukunftsweisende und nachhaltige Lösungen im Mittelpunkt unseres Handelns.
💡Die wichtigsten Antworten
NIS2-Compliance bedeutet für Unternehmen, dass sie die Anforderungen der EU-Richtlinie zur Sicherheit von Netz- und Informationssystemen erfüllen. Sie müssen technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um IT-Systeme und Daten vor Cyberangriffen zu schützen, Risiken regelmäßig bewerten und Vorfälle zeitnah an die Behörden melden. Zudem müssen alle Sicherheitsmaßnahmen dokumentiert und nachweisbar sein. Aktuell befindet sich ein nationales Gesetz zur Umsetzung von NIS2 in Deutschland auf dem Weg und wird voraussichtlich zum Jahreswechsel 2025/26 in Kraft treten. Die Umsetzung von NIS2 stärkt die Cyberresilienz, erhöht das Vertrauen von Kunden und Partnern und macht Unternehmen zukunftssicherer und wettbewerbsfähiger – Compliance wird so zu einem strategischen Vorteil und nicht nur zu einer Pflicht.
Ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) ist die Grundlage für NIS2-Compliance. Der Aufbau eines ISMS bedeutet eine strukturierte IT-Sicherheitsberatung nach z. B. ISO 27001, inklusive Schwachstellenscans, Business Continuity Management (BCM) und IT-Notfallplanung – alles audit-sicher dokumentiert. So schaffen Unternehmen eine solide Basis, um Cyberrisiken systematisch zu minimieren, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und ihre IT-Infrastruktur langfristig resilient und zukunftssicher zu gestalten.
Die Beauftragung eines externen Informationssicherheitsbeauftragten (eISB) ist der effektivste Weg, NIS2-Compliance sicherzustellen und gleichzeitig interne Ressourcen zu schonen. Der eISB übernimmt federführend das IT-Sicherheitsmanagement – von Audit und Sicherheitsprüfung über den Aufbau eines ISMS bis hin zur laufenden Compliance-Beratung – und arbeitet eng mit Ihrem internen Team zusammen. So werden vorhandene Mitarbeiter gezielt ins ISMS eingebunden, Know-how aufgebaut und die Cyberresilienz des gesamten Unternehmens nachhaltig gestärkt. Unternehmen profitieren von höchster Expertise, gesetzlicher Sicherheit und einem aktiven, zukunftsfähigen Sicherheitsmanagement, das das gesamte Unternehmen voranbringt.
Die Betroffenheit von NIS‑2 richtet sich nach zwei Faktoren:
Erbringung von Waren oder Dienstleistungen in einem der NIS‑2-Sektoren gegen Entgelt
Überschreitung der Schwellenwerte der sogenannten „Size Cap Rule“
Die Sektoren sind in den Anhängen der NIS‑2-Richtlinie definiert:
Anhang I – Wesentliche Einrichtungen (Essential Entities): 11 Sektoren
Anhang II – Wichtige Einrichtungen (Important Entities): 7 Sektoren
NIS‑2-betroffene Sektoren
Anhang I – Wesentliche Einrichtungen
Energie
Verkehr
Bankwesen
Finanzmarktinfrastruktur
Gesundheitswesen
Trinkwasser
Abwasser
Digitale Infrastruktur
Verantwortung von IKT-Diensten
Öffentliche Verwaltung
Weltraum
Anhang II – Wichtige Einrichtungen
Post- und Kurierdienste
Abfallbewirtschaftung
Produktion, Herstellung und Handel mit chemischen Stoffen
Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Lebensmitteln
Verarbeitendes Gewerbe / Herstellung von Waren
Anbieter digitaler Dienste
Forschung
Size Cap Rule / Schwellenwerte
Wichtige Einrichtungen (Important Entities):
Mindestens 50 Mitarbeitende oder
Über 10 Mio. € Jahresumsatz und über 10 Mio. € Jahresbilanzsumme
Wesentliche Einrichtungen (Essential Entities):
Mindestens 250 Mitarbeitende oder
Über 50 Mio. € Jahresumsatz und über 43 Mio. € Jahresbilanzsumme
Ausnahmen:
Manche Sektoren wie IT & Telekommunikation (z. B. Vertrauensdienstleister, TLD Name Registry, DNS Service Provider, TK-Dienstleister/Netzbetreiber) haben gesonderte Regelungen.
Für KRITIS bleibt die Definition wie gehabt: Versorgung von mehr als 500.000 Personen mit einer kritischen Dienstleistung.
Quelle: BSI – Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betroffene Unternehmen müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen, um ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Und vor allem diese auch nachweisen können.
Dazu gehören unter anderem:
Risikomanagement und Sicherheitsstrategien zur Prävention und Minimierung von Cybervorfällen
Regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen sowie die Einführung und Pflege eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS)
Benennung eines Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) zur Koordination der Sicherheitsmaßnahmen
Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter im Bereich Cybersicherheit
Meldepflichten bei erheblichen Sicherheitsvorfällen innerhalb von 24 Stunden an die zuständige Behörde
Absicherung der Lieferketten, einschließlich der Prüfung von IT-Dienstleistern und Partnern
➡Die konkrete Ausgestaltung dieser Maßnahmen hängt stark von der Größe, Branche, IT-Struktur und Risikolage des Unternehmens ab – eine individuelle Anpassung ist zwingend erforderlich.
Konkrete Risikomanagementmaßnahmen, die umgesetzt werden müssen
Verantwortliche benennen
Verantwortung übernehmen
Cybersicherheit erfassen
Cybersicherheit verbessern
Auf Pflichten vorbereiten
Die Nicht-Umsetzung der NIS-2-Anforderungen birgt gravierende Folgen – sowohl für das Unternehmen als auch für einzelne Verantwortliche:
Hohe Bußgelder: Bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes (je nachdem, welcher Betrag höher ist).
Behördliche Auflagen: Anordnungen zur sofortigen Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen, verpflichtende externe Prüfungen oder sogar Einschränkungen im Betrieb.
Haftung der Geschäftsleitung: Führungskräfte können persönlich in die Verantwortung genommen werden, wenn sie ihre Organisationspflichten verletzen (Managerhaftung).
Reputationsschäden: Öffentlich gewordene Sicherheitsvorfälle können das Vertrauen von Kunden, Partnern und Investoren nachhaltig schädigen.
Besonderer Hinweis für IT-Administratoren und interne Verantwortliche:
Haftung interner Rollen: Datenschutzbeauftragte und Admins können persönlich in die Verantwortung geraten, wenn sie grob fahrlässig oder vorsätzlich handeln.
Doppelbestrafung möglich: Ein Verstoß kann sowohl nach DSGVO als auch künftig nach NIS-2 geahndet werden – mit separaten Verfahren und Strafen.
Wer bewusst notwendige Sicherheitsmaßnahmen unterlässt oder deren Umsetzung behindert, kann arbeitsrechtlich (z. B. Abmahnung, Kündigung) und strafrechtlich (z. B. wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz) belangt werden – insbesondere, wenn dadurch ein Sicherheitsvorfall begünstigt wird. Auch die Unterlassung einer gesetzlich vorgeschriebenen Meldung kann zu persönlichen Konsequenzen führen.
➡ Fazit: NIS-2 ist keine optionale Empfehlung, sondern eine rechtlich bindende Verpflichtung – für die Unternehmensführung und alle, die mit der IT-Sicherheit, Compliance und dem Datenschutz betraut sind.
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