# Korrekte Einbindung von Schriftarten auf Webseiten

Behebung der Google Fonts Problematik

Sie haben ein Abmahnschreiben oder eine Schadensersatzforderung bzgl. Google-Fonts erhalten?

Wir klären Sie auf, was Sie bei der Einbindung und Verwendung von Schriftarten auf Webseiten beachten müssen.

Unser Expertenteam findet für Sie eine richtige Lösung, um Abmahnungen oder unangenehme Schadensersatzforderungen künftig zu vermeiden.

Wie läuft die Behebung?

Besprechung der Problematik

Scanbericht zum Sachverhalt

Behebung

FAQs

Häufig gestellte Fragen

Smartphone_PETZKA-Webseitenscan

In den bekannten Abmahnschreiben wird in der Regel die Google Fonts API aufgeführt und beklagt, da diese auf fast allen Unternehmenswebseiten genutzt wird.

Aber natürlich können  nicht nur die Google Fonts API betroffen sein von dieser Problematik, sondern auch noch weitere Dienste, die auf der selbigen Funktionalität und Datenübertragung basieren.

Daher ist es notwendig, das System Ihrer Webseite mittels eines Webseitenscans zu analysieren, um alle Problemstellen und "bösen" Dienste beseitigen zu können.

Das Landgericht München verurteilte in seinem Urteil Az. 3 O 17493/20 einen Webseitenbetreiber wegen der inkorrekten Verwendung von Google Fonts. Neben der Unterlassung wurde der Webseitenbetreiber zu einer Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 100,00 € an den Kläger verurteilt.
Auf den ersten Blick sind 100,00 € aus Sicht eines Unternehmers recht wenig im Vergleich zu üblichen Verfahrenskosten. Allerdings sollte diese eine Forderung nicht außer Acht gelassen werden, denn viele weitere Besucher der Webseite können ebenfalls klagen. Der Schaden würde sich somit summieren und es drohen weitere unangenehme Verfahren, Briefe, Gebühren etc.

Weiterer Hinweis: Bei vielen Schreiben ist neben der Schadensersatzforderung noch ein Auskunftsgesuch mit inkludiert. Diesen sollten Sie ebenfalls nicht ignorieren. Als Unternehmer sind Sie verpflichtet diesem innerhalb der geltenden Fristen nachzukommen.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, das Problem auf einer Webseite zu beseitigen. Je nach Webseitensystem und Funktionsumfang können mehrere Lösungswege zutreffend sein.
Beispiel: Eine Möglichkeit, die Situation zu verbessern, besteht darin, die Google Schriftarten nicht dynamisch einzubinden, sondern lokal zu installieren. Bei dieser Variante werden die Google Fonts hochgeladen und auf dem eigenen Webserver eingebettet.
Sehr gerne arbeiten wir Ihnen für Ihr Webseitensystem mehrere, treffende Lösungswege vor der Behebung aus.

Die Google Fonts Problematik geht auf ein Urteil des LG München zurück, welches Anfang des Jahres 2022, genauer gesagt am 20.01.2022, entschieden wurde. Damit ist die Verwendung von Google Fonts erst seit kurzem rechtlich bedenklich. Fortan an dürfen die Google Fonts nicht mehr ohne die Zustimmung des Nutzers von Google automatisch geladen werden.

Grundsätzlich sind Sie selbst für Ihr Webseitensystem verantwortlich.

Bis zur neuen Rechtsprechung war die Verwendung der Google Fonts API überhaupt kein Problem und gehörte zum Stand der Technik für jede Webseite und wurde auch häufig verwendet. Ein Hintergrund dafür ist die erhebliche Verbesserung der Seitengeschwindigkeit. Daher nutzten bis zum Urteil des LG München auch fast 90% aller Webseitensysteme unserer Kunden die Google Fonts auf diese Weise.

Dies ist nun anders, denn nach dem neuen Urteil bedarf das Laden von Google Fonts über die Fonts API der vorherigen, ausdrücklichen Zustimmung des Besuchers.

Nachhaltige Erfüllung der rechtlichen Auflagen

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