VORSICHT: Schadensersatzforderung wegen Google-Fonts

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PETZKA Management & Consulting GmbH

Kurz und knapp: Das Landgericht München hat entschieden, dass bei der Nutzung von Google Fonts eine Einwilligung notwendig ist.

Schon Anfang des Jahres (19.01.2022) verurteilte das Landgericht München in seinem Urteil Az. 3 O 17493/20 einen Webseitenbetreiber wegen der inkorrekten Verwendung von Google Fonts. Neben der Unterlassung wurde der Webseitenbetreiber zu einer Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 100,00 € an den Kläger verurteilt. Wir empfehlen seither, Webfonts / Internetschriftarten wie Google Fonts nur lokal auf Webseiten zu installieren und zu betreiben.


“Das Problem für viele Unternehmen wären nicht die 100,00 €, sondern wenn es sich summiert. Zum Beispiel 1.000 Webseitenbesucher multipliziert mit 100,00 € pro Webseitenbesucher oder noch unangenehmer, wenn eine Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde gemacht wird.”

Einschätzung unseres Geschäftsführers Patrick M. Petzka

Was sind Google Fonts?

Die Google Web Fonts-Sammlung ist eine Bibliothek von mehr als 1.000 kostenlosen Internetschriftarten. Die Schriftarten können auf zwei Arten auf Webseiten installiert werden, entweder statisch oder dynamisch. Bei der statischen Variante wird die Schriftart heruntergeladen und lokal in das Webseitensystem eingebunden. Bei der dynamischen Einbindung werden die Daten direkt von den Google-Servern geladen und somit wird auch beim Besuch der Website eine Verbindung zu Google aufgebaut, um die verwendete Schriftart zu laden und sie dem Webseitenbesucher bereitzustellen. Bei diesem Ladevorgang findet eine Übermittlung der Geräte-IP-Adresse an die Server von Google statt.

Hier kommt das Urteil des Landgerichts München ins Spiel, welches besagt: Ohne ausdrückliche Einwilligung stellt der Ladevorgang eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Nutzers dar.

Erste Unternehmen erhalten Schreiben wegen inkorrekten Einsatz von Google Fonts

Wir erhalten derzeit eine Reihe von Anrufen und Nachrichten zu einer angeblichen Datenschutzverletzung mit Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit Google Fonts. Dies hat uns auch dazu bewogen, Ihnen mit diesem Beitrag eine Hilfestellung zu geben.

Nachstehend finden Sie ein Beispiel dafür, wie ein solches Schreiben aussehen kann. Uns sind mittlerweile drei Varianten dieses Schreibens bekannt.

Geschwärzter Auszug des Schreibens zur Google-Fonts-Thematik

Ist das Schreiben ernst zu nehmen? – Setzen Sie sich mit dem Sachverhalt auseinander

Beim Schreiben handelt es sich um keine datenschutzrechtliche Abmahnung oder eine klassische, wettbewerbsrechtliche Abmahnung, sondern viel mehr um eine Schadensersatzforderung von einer Privatperson. Dennoch sollte dem Schreiben Beachtung geschenkt werden, da der Verfasser weitere rechtliche Schritte einleiten kann, die mit einem Streitrisiko verbunden sein können.

Es ist zudem nicht auszuschließen, dass der Absender des Schreibens den Vorfall an die Datenschutzaufsichtsbehörde weiterleitet, wenn keine Zahlung erfolgt. Eine pauschale Abschätzung etwaiger Risiken und Folgen ist daher kaum möglich. Wir sind bereits mit unserer zuständigen Aufsichtsbehörde, dem LDA Bayern, in Kontakt, wie wir als Datenschutzberater mit solchen Schreiben umgehen können.

Unabhängig davon, ob Sie das Schreiben erhalten haben oder nicht, raten wir Ihnen, sich zu vergewissern, wie die Schriftarten auf Ihrer Webseite installiert sind.

Die nächsten Schritte

Sie haben auch ein derartiges Schreiben bekommen oder Sie können nicht ausschließen, dass die Google Fonts auf Ihrer Webseite korrekt installiert sind?

Melden Sie sich bei uns, wir unterstützen Sie. Unsere Experten befassen sich für Sie mit dem Sachverhalt, unterziehen Ihre Webseite einer fachmännischen Prüfung und erklären Ihnen verständlich, welcher Handlungsbedarf bei Ihrem Webseitensystem besteht.

Sehr gerne fertigen wir Ihnen auch mit unserem PETZKA Webseitenscanner einen Prüfbericht an.

Wie können Sie uns erreichen?

Gerne telefonisch unter +49 (0)8669 9098975, per E-Mail an info@petzka-gmbh.com oder Sie verwenden das Kontaktformular unserer Webseite.


Bildquelle(n): Beitragsbild: Bild “geld-geld-rechner-taschenrechner-1756279” von “loufre” auf www.pixabay.com

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