BayLDA prüft AV-Verträge von Webhostern

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PETZKA Management & Consulting GmbH

Derzeit nimmt unsere zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde (BayLDA) gemeinsam mit den Datenschutzaufsichtsbehörden aus Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin das Thema Auftragsverarbeitung verstärkt in den Fokus und führt koordinierte Prüfungen durch.

[…] Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht beteiligt sich an einer koordinierten Prüfung, bei der datenschutzrechtliche Musterverträge – sogenannte Auftragsverarbeitungsverträge – zwischen Webhostern und deren Kund:innen aufsichtlich geprüft werden. Auch die Datenschutzaufsichtsbehörden aus Berlin, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt beteiligen sich an dieser koordinierten Prüfung.

Viele Unternehmen und Organisationen betreiben ihre Internetseite oder ihren Online-Shop über einen externen Dienstleister (Webhoster). Dabei werden personenbezogene Daten von Besucher:innen der Seite verarbeitet. Im Regelfall findet diese Verarbeitung im Auftrag des Verantwortlichen, also des Seitenbetreibers, statt. Das heißt, der Webhoster ist datenschutzrechtlich Auftragsverarbeiter. Um den konkreten datenschutzrechtlichen Rahmen für diese weisungsgebundene Tätigkeit festzulegen, müssen die Betreiber:innen der Internetseite und der Webhoster einen sogenannten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) schließen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) beschreibt im Detail, welche Rechte, Pflichten und Maßnahmen im AVV geregelt werden müssen. […]

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Bildquelle: Beitrag “BayLDA prüft AV-Verträge von Webhostern” – pixabay.com – advogadoaguilar– rechts-advocacy-lex-rechtsanwalt-4703934/

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