Das neue TTDSG

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PETZKA Management & Consulting GmbH

Folgend einige aktuelle Informationen zum Thema: Inkrafttreten des neuen Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) ab dem 01.12.2021.

Das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) entstand aus der Zusammenführung des Telekommunikationsgesetz (TKG) und dem Telemediengesetz (TMG).

Kurz und knapp: Was sich durch das neue TTDSG ändert:

  • TTDSG enthält besondere Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten bei der Nutzung von Telekommunikationsdiensten und Telemedien
  • Eine wesentliche Neuerung besteht darin, dass der Anwendungsbereich des speziellen Telekommunikationsdatenschutzes erweitert wird, indem sog. „Over-the-Top-(OTT)“-Kommunikationsdienste einbezogen werden, z.B. webgestützte E-Mail-Dienste oder Messenger-Dienste
  • Trackingdienste und Cookies, die auf der Webseite implementiert sind, benötigen eine echte & ausdrückliche Einwilligung – PFLICHT: Cookie-Consent-Tool bei Tracking
  • Die Interessensabwägungsregelung greift auch für Telemedien
  • Ziel des neuen Gesetzes: Anpassung des TKG und TMG an die DSGVO

Weitere Details besprechen wir gerne mit Ihnen beim nächsten Datenschutz-Regeltermin. Zudem arbeiten wir gerne mit Ihnen unsere Praxishilfe durch und prüfen die korrekte Einhaltung bei Ihnen im Unternehmen.


Bildquelle: Beitrag “Das neue TTDSG” – Free Photos – pixabay.com – The Digital Artist – computer-g7e0556b60_1920.jpg

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