Folgend einige aktuelle Informationen zum Thema: Inkrafttreten des neuen Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) ab dem 01.12.2021.
Das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) entstand aus der Zusammenführung des Telekommunikationsgesetz (TKG) und dem Telemediengesetz (TMG).
Kurz und knapp: Was sich durch das neue TTDSG ändert:
- TTDSG enthält besondere Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten bei der Nutzung von Telekommunikationsdiensten und Telemedien
- Eine wesentliche Neuerung besteht darin, dass der Anwendungsbereich des speziellen Telekommunikationsdatenschutzes erweitert wird, indem sog. „Over-the-Top-(OTT)“-Kommunikationsdienste einbezogen werden, z.B. webgestützte E-Mail-Dienste oder Messenger-Dienste
- Trackingdienste und Cookies, die auf der Webseite implementiert sind, benötigen eine echte & ausdrückliche Einwilligung – PFLICHT: Cookie-Consent-Tool bei Tracking
- Die Interessensabwägungsregelung greift auch für Telemedien
- Ziel des neuen Gesetzes: Anpassung des TKG und TMG an die DSGVO
Weitere Details besprechen wir gerne mit Ihnen beim nächsten Datenschutz-Regeltermin. Zudem arbeiten wir gerne mit Ihnen unsere Praxishilfe durch und prüfen die korrekte Einhaltung bei Ihnen im Unternehmen.
Bildquelle: Beitrag “Das neue TTDSG” – Free Photos – pixabay.com – The Digital Artist – computer-g7e0556b60_1920.jpg